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   BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80   

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https://dejure.org/1980,2414
BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80 (https://dejure.org/1980,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1980 - 6 B 53.80 (https://dejure.org/1980,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1980 - 6 B 53.80 (https://dejure.org/1980,2414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in einer Nichtzulassungsbeschwerde in Kriegsdienstverweigerungssachen - Begriff der "Gewissensentscheidung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Danach ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut"und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (BVerfGE 12, 45 [55]; vgl. auch BVerwGE 38, 358; 49, 71 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72][72]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift muß dargelegt werden, welche konkrete Rechtsfrage der Streitfall aufwirft und inwiefern deren Beantwortung in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91]; Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 21.60 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Danach ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut"und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (BVerfGE 12, 45 [55]; vgl. auch BVerwGE 38, 358; 49, 71 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72][72]).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Danach ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut"und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (BVerfGE 12, 45 [55]; vgl. auch BVerwGE 38, 358; 49, 71 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72][72]).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Danach ist eine Gewissensentscheidung jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut"und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (BVerfGE 12, 45 [55]; vgl. auch BVerwGE 38, 358; 49, 71 [BVerwG 11.07.1975 - VI C 44/72][72]).
  • BVerwG, 05.02.1980 - 6 CB 100.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Es genügt für eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG also nicht, den Krieg als solchen und die Vernichtung von Menschenleben abzulehnen und für das größte Übel zu halten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 6 B 55.73 - und vom 5. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 100.79 -).
  • BVerwG, 21.02.1980 - 6 B 107.79

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 B 107.79 - und vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 21.80 -) Auch der grundsätzliche Einwand der Beschwerde, die rechtliche Argumentation des Verwaltungsgerichts laufe dem "Gehalt" des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG zuwider, vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 21.80

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 B 107.79 - und vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 21.80 -) Auch der grundsätzliche Einwand der Beschwerde, die rechtliche Argumentation des Verwaltungsgerichts laufe dem "Gehalt" des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG zuwider, vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 13.09.1973 - VI B 55.73
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Es genügt für eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG also nicht, den Krieg als solchen und die Vernichtung von Menschenleben abzulehnen und für das größte Übel zu halten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 6 B 55.73 - und vom 5. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 100.79 -).
  • BVerwG, 21.03.1961 - VI B 21.60

    Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1980 - 6 B 53.80
    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift muß dargelegt werden, welche konkrete Rechtsfrage der Streitfall aufwirft und inwiefern deren Beantwortung in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91]; Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 21.60 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 10.81

    Umfang der Verpflichtung einer GmbH zur Bereitstellung eines Lastkraftwagens -

    Durch dieses grundrechtlich verbürgte Weigerungsrecht soll gewährleistet werden, daß eine Person keinen schweren seelischen Schaden dadurch erleidet, daß sie gegen ihr Gewissen gezwungen wird, in einer kriegerischen Auseinandersetzung Menschen zu töten bzw. Waffen mit dem Ziel der Tötung von Menschen zu bedienen (vgl. Maunz-Dürig, Komm, zum GG Art. 4 Rdnr. 170; BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [45] unter Hinweis auf BVerfGE 28, 243 [262];Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 6 B 53.80 - [Leitsatz in Buchholz 11 Art. 4 Nr. 28]).
  • BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 11.81

    Rechtsmittel

    Durch dieses grundrechtlich verbürgte Weigerungsrecht soll gewährleistet werden, daß eine Person keinen schweren seelischen Schaden dadurch erleidet, daß sie Regen ihr Gewissen gezwungen wird, in einer kriegerischen Auseinandersetzung Menschen zu töten bzw. Waffen mit dem Ziel der Tötung von Menschen zu bedienen (vgl. Maunz-Dürig, Komm, zum GG Art. 4 Rdnr. 170; BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [45] unter Hinweis auf BVerfGE 28, 243 [262]; Beschluß vom 2. Juli 1980 - BVerwG 6 B 53.80 - [Leitsatz in Buchholz 11 Art. 4 Nr. 28]).
  • BVerwG, 14.07.1980 - 6 B 49.80

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde in

    Danach reicht die von jedem vernünftigen Menschen geteilte Abscheu gegen Krieg und Gewaltanwendung und schließlich auch die bei manchen Wehrpflichtigen verständliche Abneigung gegen den Dienst in der Bundeswehr Tür eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht GUS (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Februar 1980 - BVerwG 6 B 112.79 - und vom 2. Juli 1980 - BVerwG 6 B 53.80 - mit Nachweisen; BVerwGE 38, 358 [361]).
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